WhistlePort
Hinweisgebersystem nach HinSchG

Sicher melden.
Vertraulich bearbeiten.

WhistlePort ist die interne Meldestelle für kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – entwickelt von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN und auf Wunsch betreut durch unsere Anwälte als externe Compliance-Beauftragte.

  • Sicher
  • Anonym
  • Richtlinienkonform

Diese Unternehmen vertrauen bereits auf WhistlePort

PfeifferASKKundeDropscanAutohaus Saparautzki
Gesetzliche Pflicht

Seit 2023 brauchen Unternehmen eine interne Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen einen sicheren Meldekanal einrichten und eingehende Hinweise fristgerecht bearbeiten.

Whitepaper anfordern
50+
Beschäftigte – ab hier gilt die Pflicht zur internen Meldestelle
7 Tage
bis zur Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber
3 Monate
bis zur Rückmeldung über ergriffene Folgemaßnahmen
20.000 €
Bußgeld drohen, wenn keine Meldestelle eingerichtet ist
Unsere Leistungen

Ein rechtssicheres, wirtschaftliches und praktikables Meldesystem

Sie entscheiden, wie viel Sie selbst übernehmen: nur die Plattform – oder die Plattform zusammen mit einem Anwalt, der Ihre Meldungen als externer Compliance-Beauftragter bearbeitet.

Hinweisgeberplattform WhistlePort

Unser datenschutzkonformes Hinweisgebersystem erfüllt die technischen und rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie. Hinweisgeber geben ihre Meldungen rund um die Uhr anonym und vertraulich ab – Ihre ausgewählten Sachbearbeiter sichten und bearbeiten sie im Backend.

Alle Funktionen

Externer Compliance-Beauftragter

Auf Wunsch stellen wir Ihnen unsere Rechtsanwälte als externe Meldestelle zur Verfügung. Sie sind von Berufs wegen unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet, sichten die Meldungen und zeigen Ihnen die Handlungsoptionen und rechtlichen Erfordernisse für jeden Fall auf.

Beratung anfragen
Warum WhistlePort

Vertrauen für Hinweisgeber und Unternehmen

DSGVO-konform

Gesetzmäßiges Meldesystem, gehostet in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland.

Anonym

Hinweisgeber melden ohne Namen und ohne E-Mail-Adresse – auf Wunsch vollständig anonym.

Rechtssicher

Von Rechtsanwälten entwickelt und geprüft, ausgerichtet auf HinSchG und EU-Richtlinie.

Zielführend

Fristenkontrolle und klare Abläufe – vom Eingang bis zur Rückmeldung an den Hinweisgeber.

So funktioniert's

In drei Schritten vom Hinweis zur Lösung

  1. 01

    Hinweis abgeben

    Rund um die Uhr über Ihre eigene Subdomain – mehrsprachig, am Rechner oder Smartphone.

  2. 02

    Anonym im Dialog bleiben

    Der Hinweisgeber erhält automatisch erzeugte Zugangsdaten und kann Rückfragen beantworten, ohne seine Identität preiszugeben.

  3. 03

    Fristgerecht bearbeiten

    Ihre Sachbearbeiter oder unsere Anwälte prüfen den Fall. Eingangsbestätigung und Rückmeldung behält WhistlePort im Blick.

Johannes von Rüden
Johannes von RüdenRechtsanwalt und Gründer der Kanzlei VON RUEDEN, externer Compliance-Beauftragter
Hinter WhistlePort

Kanzlei VON RUEDEN

VON RUEDEN ist eine Legal-Tech-Kanzlei mit Hauptsitz in Berlin. Digitale juristische Prozesse, Teamwork und Kundenfokus stehen im Zentrum unserer Arbeit – unsere Mission ist es, exzellente Rechtsberatung nachvollziehbar und digital verfügbar zu machen.

10+
Jahre Erfahrung
50.000+
Mandanten
4,7 / 5
Sterne
50+
Mitarbeiter
Gelistet beiLTOJUVE

VON RUEDEN ist bekannt aus

Lernen Sie WhistlePort in 20 Minuten kennen

Wir zeigen Ihnen das System live und beantworten Ihre Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz.